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Subjektfinanzierung. Was soll ich tun?

Ab 2024 gibt es im Kanton Bern die Subjekt-Finanzierung.

Was das genau ist, haben wir in diesem Artikel erklärt.

 

Hast du eine IV-Rente und weisst nicht, was du für die Subjektfinanzierung tun musst?

 

In dieser Broschüre findest du eine Anleitung zum Thema Subjektfinanzierung.

Diese Anleitung ist für Menschen mit Behinderungen, die privat wohnen.

Personen, die privat wohnen, können sich für die Abklärung an das Assistenzbüro wenden.

 

Assistenzbüro

Morgenstrasse 129

3018 Bern

Telefon: +41 32 325 44 65

E-Mail: info@assistenzbuero.ch

 

Dort kannst du telefonisch oder per Mail einen Beratungs-Termin vereinbaren.

Das Assistenzbüro hat einen Leistungsvertrag mit dem Kanton Bern für diese Beratungen.

 

Das Assistenzbüro bietet Unterstützung und Beratung bei:

  • Die Finanzierung vorbereiten: Z. B. sind die Kriterien erfüllt? Sind Primärfinanzierungen abgeklärt? Welchen Unterstützungsbedarf habe ich?
  • Im neuen Finanzierungs-System starten: Zeitpunkt der Finanzierungs-Umstellung, Dienstleister engagieren und Personen anstellen auf AssistMe.

Hast du eine Beistandschaft?

Nicht alle Beistände haben die gleichen Aufgaben.

Kläre mit deiner Beistands-Person ab, was sie alles macht und welche Aufgaben du hast.